Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Vermittlungen der Referentenagentur Labner, Linz, nachfolgend „Agentur“ genannt.

Vertragspartner der Agentur wird nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die Agentur vermittelt und organisiert insbesondere Referent, Keynote Speaker, Moderator, Trainer und sonstige Persönlichkeiten für Veranstaltungen, Vorträge, Workshops, Tagungen und vergleichbare Formate.

Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungs- oder Auftragsbestätigung die Grundlage der Geschäftsbeziehung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Individuell vereinbarte Regelungen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

Ein Auftrag gilt als verbindlich, sobald das Angebot bzw. die Buchung durch den Auftraggeber schriftlich – insbesondere auch per E-Mail – bestätigt wurde.

2. Leistungsumfang

Art, Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort und Zeitpunkt des jeweiligen Engagements ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Die Agentur koordiniert die vereinbarten Leistungen mit der gebuchten Referentin bzw. dem gebuchten Referenten, Moderator, Trainer oder sonstigen Mitwirkenden.

Änderungen des vereinbarten Veranstaltungsablaufs, der Auftrittszeit, des Veranstaltungsortes oder des Formats sind rechtzeitig mit der Agentur abzustimmen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Agentur.

3. Honorare

Die Höhe des Honorars wird für jedes Engagement individuell vereinbart. Maßgeblich ist ausschließlich das im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Honorar.

Honorare können abhängig von Person, Veranstaltungsformat, Dauer, Vorbereitungsaufwand, Veranstaltungsort und weiteren Rahmenbedingungen unterschiedlich ausfallen. Aus einem für eine bestimmte Veranstaltung vereinbarten Honorar können daher keine Ansprüche auf dieselben Konditionen für andere oder zukünftige Veranstaltungen abgeleitet werden.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Honorare und Kosten zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

4. Reise-, Nächtigungs- und Nebenkosten

Soweit im Angebot nicht bereits inkludiert oder ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die im Zusammenhang mit dem Engagement entstehenden Reise- und Nächtigungskosten.

Erforderliche Übernachtungen erfolgen grundsätzlich in einem angemessenen Hotelstandard. Sofern für die gebuchte Person besondere Reise- oder Unterbringungsanforderungen bestehen, werden diese vorab bekannt gegeben.

Zusätzliche Auslagen und Fremdkosten, die aufgrund besonderer Wünsche des Auftraggebers oder für die Durchführung des Engagements erforderlich werden, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.

5. Technische und organisatorische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für den vereinbarten Auftritt notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig vorhanden sind.

Sofern für eine Veranstaltung technische Anforderungen oder ein Technical Rider übermittelt werden, gelten diese als Bestandteil der Vereinbarung.

Die erforderliche Ton-, Licht-, Präsentations- und gegebenenfalls Bühnentechnik muss zum vereinbarten Zeitpunkt betriebsbereit zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber sorgt außerdem für entsprechend qualifiziertes technisches Personal vor Ort.

Technische Probleme, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters bzw. Auftraggebers stammen, berechtigen nicht zu einer Kürzung des vereinbarten Honorars.

6. Zugang, Backstage und Garderobe

Der Auftraggeber sorgt bei Bedarf für die notwendigen Zufahrts-, Park-, Zutritts- und Akkreditierungsmöglichkeiten für die gebuchten Personen und deren erforderliche Begleitung.

Sofern es Art und Umfang der Veranstaltung erfordern, ist in Bühnennähe eine geeignete, ungestörte und nach Möglichkeit versperrbare Garderobe bzw. ein entsprechender Aufenthaltsraum bereitzustellen.

7. Verpflegung

Während der Anwesenheit am Veranstaltungsort sorgt der Auftraggeber für eine angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke der gebuchten Personen.

Für Vorträge, Moderationen und vergleichbare Bühnenauftritte ist unmittelbar am Auftrittsort stilles Wasser bereitzustellen.

8. Rechnungslegung und Zahlung

Die Agentur ist berechtigt, nach verbindlicher Buchung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen.

Sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen ohne Abzug und ohne Skonto zur Zahlung fällig.

Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstige veranstaltungsbezogene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften vom Veranstalter zu tragen sind, gehen zulasten des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus können die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Betreibungskosten geltend gemacht werden.

9. Absage und Stornierung durch den Auftraggeber

Mit der verbindlichen Bestätigung eines Engagements wird der vereinbarte Veranstaltungstermin für den Auftraggeber reserviert. Da dieser Termin für andere Anfragen in der Regel nicht mehr zur Verfügung steht und mit einer Buchung bereits organisatorische Leistungen verbunden sind, gelten bei einer Absage durch den Auftraggeber folgende Stornobedingungen:

Bei einer Stornierung nach verbindlicher Buchung bis 29 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.

Bei einer Stornierung ab 28 Kalendertagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden 100 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.

Für die Berechnung des Stornierungszeitpunktes ist der Eingang der schriftlichen Absage bei der Referentenagentur Labner maßgeblich.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Hotel-, Technik-, Produktions- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich zu den genannten Stornobeträgen verrechnet werden.

Abweichende Stornoregelungen können für einzelne Engagements individuell vereinbart werden. Sie müssen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sein.

Eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglich vereinbarten Termins, sofern nicht zwischen Auftraggeber und Agentur ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird.

10. Ausfall einer gebuchten Person

Kann eine gebuchte Referentin bzw. ein gebuchter Referent, Moderator oder Trainer aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen schwerwiegenden, nicht beeinflussbaren Umstandes das Engagement nicht wahrnehmen, wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich informieren.

Soweit möglich und vom Auftraggeber gewünscht, bemüht sich die Agentur um einen Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzperson. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.

Kann keine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden, entfällt die Honorarverpflichtung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits bezahlte Honorare für diese Leistung werden rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund eines unverschuldeten Ausfalls sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien liegt, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemühen sich Auftraggeber und Agentur zunächst um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um eine Terminverschiebung oder – sofern inhaltlich sinnvoll – um eine alternative Durchführungsform.

Als derartige Ereignisse kommen insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, erhebliche Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen sowie vergleichbare außergewöhnliche Umstände in Betracht.

Die finanziellen Folgen einer solchen Absage oder Verschiebung werden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und bereits entstandener, nicht rückerstattbarer Kosten behandelt.

12. Sicherheit und ordnungsgemäße Durchführung

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Vorschriften verantwortlich.

Sollte eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung des Auftritts aufgrund erheblicher Störungen, Sicherheitsrisiken oder vergleichbarer Umstände nicht möglich sein und kann der Auftraggeber diese trotz Aufforderung nicht beseitigen, kann der Auftritt abgebrochen werden.

Sofern die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. Veranstalters stammt, bleibt der Honoraranspruch davon unberührt.

13. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen eines Vortrages, Workshops, einer Moderation oder einer sonstigen Darbietung sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe, Streaming oder sonstige Verwertung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur bzw. der betreffenden Person.

Dies gilt insbesondere für vollständige Aufzeichnungen von Vorträgen und Workshops sowie deren Bereitstellung auf internen oder öffentlichen Plattformen, in sozialen Medien oder zu Schulungszwecken.

Kurze Foto- und Videoaufnahmen für die übliche Veranstaltungsberichterstattung können nach vorheriger Abstimmung zugelassen werden.

14. Inhalte und geistiges Eigentum

Vortragsunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Trainingsmaterialien und sonstige Inhalte bleiben geistiges Eigentum der jeweiligen Urheber.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Veranstaltungszweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung zulässig.

15. Vertraulichkeit und Zusammenarbeit

Agentur und Auftraggeber verpflichten sich zu einer professionellen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Vertrauliche Informationen, insbesondere individuell vereinbarte Honorare und sonstige nicht öffentliche Vertragsinhalte, dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Beide Vertragsparteien informieren einander rechtzeitig über Umstände, die für die Planung oder Durchführung des Engagements wesentlich sind.

16. Haftung

Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursacht hat.

Für technische, organisatorische oder sonstige Mängel aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, Veranstalters, Veranstaltungsortes oder eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten übernimmt die Agentur keine Haftung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Referentenagentur Labner gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Referentenagentur Labner in Linz vereinbart.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen und Ergänzungen einzelner Vereinbarungen sollen schriftlich erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen Agentur und Auftraggeber bleiben davon unberührt.

Stand: Juli 2026